

Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattung)
Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V nutzen, wenn kein zeitnaher kassenärztlicher Platz gefunden wird. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten.
Selbstzahler
Als Selbstzahler investieren Sie direkt in Ihre Therapie. Dies bietet Ihnen absolute Diskretion ohne Dokumentation bei Versicherungen oder Behörden sowie eine zeitnahe Aufnahme der Gespräche ohne Antragsverfahren.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Verhaltenstherapie im vertraglich vereinbarten Umfang vollständig oder anteilig.
Der Weg zum Kostenerstattungsverfahren
Erstgespräch & Diagnostik
Antragstellung bei der Kasse
Beginn der Behandlung
Wir klären in den ersten Sitzungen (Probatorik) Ihren aktuellen Hilfebedarf und stellen die Indikation für eine Richtlinien-Verhaltenstherapie.
Mit den ärztlichen Unterlagen und unserem Therapiebericht stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme.
Nach Bewilligung durch Ihre Krankenkasse starten die regulären Therapiesitzungen in unserer Praxis auf Basis des Kostenerstattungsverfahrens.
Fragen zur Kostenübernahme im Einzelfall?
Gerne besprechen wir Ihre individuellen Voraussetzungen und den passenden Weg in einem vertraulichen Erstgespräch.


